Umsetzung der Insurance Distribution Directive (IDD) in Deutschland

Qualifizierung der Versicherungsvermittler
Position der Trägerverbände der Initiative gut beraten – Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland

A) Mindestqualifikation / Erstausbildung unter IDD

1. Jeder direkt im Versicherungsvertrieb Tätige und die maßgeblichen für den Vertrieb zuständigen Leitungspersonen müssen über die angemessenen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind.

2. Die bisherigen Standards zur Sicherstellung der angemessenen Kenntnisse und Fertigkeiten haben sich bewährt und sollen deshalb bei der Umsetzung der IDD weiterhin gelten ...weiter

Initiative "gut beraten"

Versicherungsvermittler erfüllen eine wichtige und verantwortungsvolle sozialpolitische Aufgabe; hierbei stehen die finanzielle Sicherheit im Schadenfall und die Vorsorge ihrer Kunden im Vordergrund.

Ziel der freiwilligen Initiative "gut beraten" der Verbände der Versicherungswirtschaft ist die weitere Professionalisierung des Berufsstands der Versicherungsvermittler. Das anspruchsvolle Berufsbild des
Versicherungsvermittlers im Sinne dieser Initiative umfasst alle diejenigen, die Kunden beraten, Versicherungsschutz vermitteln und Kunden betreuen.

Der VGA als Trägerverband ist davon überzeugt, dass diese Initiative die Versicherungsvermittler in ihrem Bemühen unterstützt, ihr Fachwissen stets aktuell zu halten und zu erweitern, ihre Kompetenz zur Kundenberatung im Sinne eines lebenslangen Lernens immer weiter zu stärken und ihre berufliche Heimat in einem angesehenen Berufsstand zu festigen.

www.gutberaten.de

Weiterbildung unter IDD - Gemeinsame Position der Trägerverbände der Brancheninitiative gut beraten

Trägerverbände der Brancheninitiative gut beraten am 16. März 2016 (Stand 20.04.2016)

1. Weiterbildung baut grundsätzlich auf einer Erstausbildung und/oder den angemessenen Kompetenzen auf, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung der wahrgenommenen Aufgaben erforderlich sind.

2. Die etablierten Weiterbildungsstandards nach Maßgabe der Weiterbildungsinitiative gut beraten sollen aufgegriffen werden:

  • Anrechenbare Weiterbildungsaktivitäten müssen geeignet sein, die Fach- und Beratungskompetenz zu verbessern. Das spiegelt sich in den Anrechnungsregeln von gut beraten wider.
  • Diese sollen vom Gesetzgeber als Weiterbildungsstandard für alle Zielgruppen anerkannt werden.
  • gut beraten soll mit der Weiterentwicklung der Anrechnungsregeln betraut werden.

3. Der Nachweis der Weiterbildung soll anlassbezogen erbracht werden, um die Bürokratiekosten gering zu halten:

  • Versicherungsvermittler und -unternehmen sollen in der Lage sein, die Erfüllung des für sie bzw. für ihre Angestellten geltenden Weiterbildungsanspruchs nachzuweisen.
  • Der Nachweis muss sicherstellen, dass die Weiterbildung den Anrechnungsregeln entspricht.
  • Das Nachweisverfahren muss einer Qualitätssicherung unterliegen.
  • Standard für das Nachweisverfahren ist die Brancheninitiative gut beraten mit seiner Weiterbildungsdatenbank sowie dem Qualitätssicherungssystem.
  • Verwenden Versicherungsvermittler und -unternehmen andere Nachweissysteme, so müssen diese dem Standard qualitativ entsprechen.

4. Die Weiterbildung von vermittelnden Angestellten soll von deren Arbeitgeber sichergestellt werden. Ebenso soll die Weiterbildung der vertraglich gebundenen Vermittler von dem Versicherungsunternehmen sichergestellt werden, welches die Haftung übernimmt.

5. Die Möglichkeit für Vermittlungsunternehmen, den Nachweis der Sachkunde von der Geschäftsleitung auf vertretungsberechtigte Aufsichtspersonen zu delegieren, soll auf die Weiterbildung ausgedehnt werden.

6. Vermittelnde Angestellte von Versicherungsvermittlern sollen nicht registriert werden.

7. Die Brancheninitiative gut beraten steht allen gemäß IDD zur Weiterbildung Verpflichteten als Nachweisinstrument zur Verfügung.

8. Teilnehmer der Initiative gut beraten sollen bei Erreichen der Mindestverpflichtung von 15 Stunden bzw. 20 Weiterbildungspunkten pro Jahr eine Bescheinigung erhalten, die sie in die Lage versetzt, ihre gesetzliche Weiterbildungspflicht nachzuweisen.

Daneben gelten die höheren Weiterbildungsstandards der Brancheninitiative gut beraten fort. Das sind mindestens 30 Weiterbildungsstunden bzw. 40 Weiterbildungspunkte pro Jahr für alle Teilnehmer, die in mehr als einer Versicherungssparte vertrieblich tätig sind. Teilnehmer, die diesen höheren Branchenstandard erfüllen, erhalten von der Initiative gut beraten mit einem Zertifikat bzw. einem Ausweis einen Qualitätsnachweis.

Vermittler, die nur in einer Versicherungssparte vertrieblich tätig sind, erhalten diesen Qualitätsnachweis, wenn 15 Stunden bzw. 20 Weiterbildungspunkte erreicht werden (vgl. Übersicht).